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Die Gründung einer Firma ist mit vielen Fragen verbunden. Unsere Berater helfen dir kostenlos bei der Beantragung von Zuschüssen, wie Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld, unterstützen dich bei der Erstellung des Businessplans oder bei der Klärung anderer offener Fragen zu deiner Gründung.

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Besser gründen durch Existenzgründerberatung

Unsere Berater sind auf die Betreuung von Gründern und Selbständigen spezialisiert und wissen so genau, wie du deinen Wunsch von der Unabhängigkeit bestmöglich realisieren kannst, welche Hürden bei der Erstellung des Businessplan zu nehmen sind und welche Fördermittel und Zuschüsse du in Anspruch nehmen kannst. 

Businessplan

Wir helfen dir dabei einen professionellen, bankfähigen Businessplanes inkl. aller Anlagen zu erstellen. Optional mit Tragfähigkeitsbescheinigung.

Gründerzuschuss

Sofortige Beantragung des Gründerzuschusses für ALG 1 und des Einstiegsgeldes für ALG 2.

KFW Fördermittel

Über unser Banken-Netzwerk können wir wir Fördermittel der KFW Bank und NRW Bank beantragen.

Häufig gestellte Fragen

Der Existenzgründerzuschuss ist eine Fördermaßnahme der Agentur für Arbeit, die es arbeitslosen Personen in Deutschland ermöglichen soll, sich selbstständig zu machen. Bis 2011 gab es ähnliche Unterstützungen unter dem Namen Überbrückungsgeld. Heute wird die Bewilligung auf Basis einer Ermessensentscheidung getroffen.

Die Voraussetzungen zum Erhalt des Zuschusses sind:

1. Der Antragsteller muss Anspruch auf Arbeitslosengeld I (ALG I) haben und mindestens ein Jahr sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein.

2. Personen, die ihre Anstellung kündigen, um sich selbstständig zu machen, sind von der Förderung ausgeschlossen und erhalten eine dreimonatige Sperrzeit.

3. Der Anspruch auf ALG I muss bei Antragstellung noch mindestens 150 Tage bestehen.

Die Unterstützung ist auf bis zu 15 Monate begrenzt und gliedert sich in zwei Phasen:

  • Erste Phase (6 Monate): Weiterzahlung des aktuellen ALG I-Satzes plus zusätzlich 300 Euro monatlich.
  • Zweite Phase (9 Monate): Bei Nachweis der hauptberuflichen Selbstständigkeit und ausreichendem Einkommen aus dieser Tätigkeit werden weiterhin 300 Euro monatlich zur sozialen Absicherung gezahlt.

Wenn du arbeitslos wirst, solltest du als ersten Schritt Arbeitslosengeld I (ALG I) direkt nach deiner Arbeitslosigkeit beantragen. Dies ist die Grundvoraussetzung, um später eventuell Anspruch auf weitere Unterstützungsleistungen wie den Gründungszuschuss zu haben. Empfänger von Arbeitslosengeld II (ALG II) haben zusätzlich die Möglichkeit, einen Antrag auf Einstiegsgeld zu stellen, welches die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit unterstützen soll.

Sperrzeiten sind Zeiträume, in denen du keine Leistungen von der Agentur für Arbeit erhältst, weil bestimmte Bedingungen nicht erfüllt sind. Wenn du beispielsweise deine Festanstellung kündigst, um dich selbstständig zu machen, kann eine solche Sperrzeit verhängt werden. Diese muss abgelaufen oder aufgehoben sein, bevor du einen Gründungszuschuss beantragen kannst.

Die Existenzgründungsberatung ist ein entscheidender Schritt, um deinen Businessplan und deine Finanzplanung professionell aufzubereiten und die Tragfähigkeit deines Geschäftsvorhabens nachzuweisen. Institutionen wie die GRÜNDERgo GmbH bieten umfassende Beratung, die von der Ideenkonzeption bis zur finalen Antragstellung des Gründungszuschusses reicht. Ein gut vorbereiteter Businessplan und eine fundierte Tragfähigkeitsbewertung sind essenziell für die erfolgreiche Beantragung des Zuschusses.

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